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Wege zur Psychotherapie
   
  Wenn Sie zu der Auffassung gekommen sind, dass Sie eine Psychotherapie benötigen, können Sie einfach mit einer/m niedergelassenen/m Psychotherapeutin/en Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen und einen Ersttermin vereinbaren. Ein Gang zum Arzt ist zunächst nicht erforderlich.

Im Ersttermin können Sie dann gemeinsam besprechen, ob und welche Art der Psychotherapie für Sie angezeigt ist.

Insgesamt stehen bis zu fünf probatorische Sitzungen zur Verfügung, die mit der Krankenkasse (dies gilt für gesetzlich wie für privat Versicherte) direkt abgerechnet werden können. Sie haben auch die Möglichkeit, mit verschiedenen PsychotherapeutInnen ein Erstgespräch zu vereinbaren.

Erst wenn Sie und der/die Psychotherapeut/in sich innerhalb der Probestunden auf eine weitere Zusammenarbeit geeinigt haben, muss ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Hierfür ist es dann notwendig, Ihre Beschwerden aus ärztlicher Sicht abzuklären, um organische Ursachen der Problematik auszuschliessen. Diese Abklärung kann von (fast) jedem Arzt durchgeführt werden, wie z.B. Ihrem Hausarzt, Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Psychiater.

Liegt eine Störung von Krankheitswert vor und erscheint eine Psychotherapie sinnvoll, dann wird diese in aller Regel auchvon den Krankenkassen übernommen.


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